Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit

Wird eine Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit gesucht, dann ist der Ernstfall mitunter schon eingetreten. Nicht selten suchen Hundehalter erst den nötigen Versicherungsschutz, wenn der Vierbeiner schon konkret krank ist oder zumindest erste Symptome aufzeigt. Andere Hundehalter möchten einfach besonders schnell abgesichert sein oder befürchten, aus welchen Gründen auch immer, eine zeitnahe Erkrankung. Vielleicht steht sogar die Operation schon fest? Ganz so einfach ist es mit dem Versicherungsschutz aber natürlich nicht – wir verraten Ihnen nun warum.

Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit nutzen, um bevorstehende Behandlungen direkt erstattet zu bekommen?

Wir möchten ganz ehrlich sein: Das wird so nicht funktionieren und ist auch nicht Sinn und Zweck einer Versicherung. Der Wunsch danach ist natürlich verständlich: Erst versichern, wenn auch tatsächlich bald Behandlungskosten drohen. So bleiben die Versicherungskosten in behandlungsfreien Zeiten den Haltern erspart, zeitgleich haben sie sobald es zur Behandlung kommt eine Absicherung.

So können aber auch Versicherungen nicht arbeiten, denn die finanzieren sich selbst allen voran durch behandlungsfreie Zeiten. Wenn der Hund also schon krank ist, Symptome zeigt, Sie vielleicht sogar schon beim Tierarzt waren und eine Operation vereinbarten: In all diesen Fällen ist es schon zu spät. Eine Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit wird hier nicht quasi nachträglich einspringen. Genau deshalb sollten Sie eine Hundekrankenversicherung immer so früh wie nur möglich abschließen!

Was ist der Unterschied zwischen der allgemeinen Wartezeit und besonderen Wartezeiten bei Hundekrankenversicherungen?

Wenn Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, werden Sie garantiert auf verschiedene Wartezeiten stoßen. Das ist völlig normal, denn sie allesamt dienen dem Versicherer und seiner Versicherungsgemeinschaft als Absicherung. Ein grundlegender Unterschied besteht zwischen zwei Wartezeit-Kategorien.

1. Allgemeine Wartezeit

Die beziffert sich normalerweise auf 30 Tage ab Versicherungsbeginn (nicht Antragsstellung!). Sie gilt für alle Behandlungen, die sich nicht aus einem nach Versicherungsbeginn stattgefundenen Unfall ergeben. Der Versicherer möchte sich damit gegen Erkrankungen absichern, die schon am ersten Tag des Versicherungsbeginns bestehen – weil Hundehalter zum Beispiel schon Symptome bemerkten.

2. Besondere Wartezeiten

Diese gelten für einzelne Erkrankungen und Behandlungsfälle. Meistens unterliegen relativ kostspielige Behandlungen der besonderen Wartezeit. Sie ergibt sich aber auch daraus, weil viele dieser Behandlungsfälle nicht plötzlich auftreten. Erneut möchte der Versicherer damit die Versicherungsgemeinschaft schützen.

Besondere Wartezeiten von meist zwischen 3 und 6 Monaten gelten häufig für:

  • Kreuzbandrisse
  • Gelenk-Operationen
  • Tumorerkrankungen
  • Probleme mit Gebärmutter und Hoden
  • Zahn-OPs
  • Patellaluxation

Mit den längeren Wartezeiten möchten Versicherer zugleich verhindern, dass beispielsweise schon eine Diagnose für Gelenkprobleme vorliegt, die Operation dafür aber erst in mehreren Wochen ansteht.

Warum ist eine Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit oft nicht das, was Hundehalter erwarten?

Versicherer möchten natürlich Kunden gewinnen. Deshalb haben Sie vielleicht schon öfter mal davon gelesen, wie die Versicherer mit „Keine Wartezeit“ oder „Sogar ohne Wartezeit!“ werben. Das hört sich auf den ersten Blick gut an, aber wie immer im Versicherungswesen sollten Sie mehrmals und genau hinschauen – die Wahrheit steht oft im Kleingedruckten beziehungsweise den Versicherungsbedingungen.

Merken Sie sich: „Ohne Wartezeit“ bezieht sich nahezu immer nur auf:

a) einzelne, sehr wenige Tarifbausteine
b) Unfälle und daraus resultierende Behandlungen
c) reine Unfall-Versicherungen beziehungsweise Unfall-Hunde-OP-Versicherungen

Welche Missverständnisse ergeben sich aus der Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit – und welche Folgen hat das?

Wird die Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit missverstanden oder einer reinen Werbebotschaft blind geglaubt, kann das ernsthafte Folgen für den weiteren Versicherungsverlauf haben. Wir möchten diese einmal an einem fiktiven Beispiel zur Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit für Sie skizzieren. Seien Sie sicher: Das Beispiel selbst ist zwar fiktiv, die Situation mussten in der Realität aber schon viele Hundehalter schmerzlich erfahren.

Situation: Hundehalter glauben: „Schließe ich die Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit heute ab, kann ich meinen Hund direkt morgen behandeln lassen und bekomme die Kosten erstattet.“

In der Realität sieht es anders aus, wenn unsere Beispiel-Hundehalter tatsächlich direkt eine Behandlung (die nicht aus einem Unfall resultiert) einen Tag nach Versicherungsbeginn starten:

1. Die Behandlung wird aufgrund der tatsächlich doch geltenden Wartezeit nicht erstattet. Die Bezahlung des Tierarztes erfolgt vollständig aus eigener Tasche.
2. Trotz der „Ohne Wartezeit“-Werbung wird die Erstattung abgelehnt, weil der Versicherer sich darauf beruft, dass erste Anzeichen schon vor Versicherungsbeginn auftraten.
3. Da die Behandlung aber schon stattgefunden hat, wird die behandelnde Erkrankung mitunter sogar noch ausgeschlossen. Das ist beispielsweise bei einer chronischen Erkrankung denkbar: Der Versicherer bemerkt dann, dass die ja schon vorgelegen haben muss, nur vorab nicht erwähnt wurde.
4. Es besteht kein Kündigungsrecht, wenn die beantragte Leistung rechtmäßig abgelehnt wurde, da die Wartezeit ja im Kleingedruckten steht und dieser Vertrag unterschrieben wurde.

Daher gilt: Marketingversprechen sind keine Leistungsversprechen! Schauen Sie stets im Kleingedruckten und den Versicherungsbedingungen nach, was Sie eigentlich unterzeichnen, was Sie dafür bekommen und wann Sie das frühestmöglich bekommen.

Wann sollten Sie eine Hundekrankenversicherung abschließen?

Der Wunsch nach der Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit resultiert nun einmal meist daher, dass eine Hundekrankenversicherung nicht frühestmöglich abgeschlossen wurde. Sofern Sie die Hundekrankenversicherung einfach sehr früh im Hundeleben abschließen, ist die Wartezeit gar kein großes Problem – denn sie nimmt nur einen sehr kleinen Teil des Hundelebens ein. Die restliche Zeit über, nach Verstreichen der Wartezeit, sind Sie rundum geschützt.

Die Medizinische Tierklink der LMU München hat Krankheitsfälle von Hunden genauer analysiert. Dabei zeigten sich wertvolle Erkenntnisse, die auch für Sie als Hundehalter und die geplante Krankenversicherung relevant sind:

  • Hunde folgen überdurchschnittlich oft einem U-förmigen Krankheitsmuster
  • Welpen (unter 1 Jahr) haben ein hohes Risiko für Infektionskrankheiten und Parasiten, da das Immunsystem noch nicht optimal arbeitet
  • Erwachsene Hunde (2 bis 7 Jahre) werden am wenigsten krank, das ist in der U-Form also das Plateau, die gesündeste Phase. Oftmals kommt es nur wegen kleinerer Infekte oder Verletzungen zu Behandlungen.
  • Senioren (über 8 Jahre) erkranken wieder häufiger, das U zeigt also nach oben. Hier steigert sich vor allem das Risiko für Multimorbidität, also das gleichzeitige Auftreten von mehreren Erkrankungen und chronischen Leiden.

Am besten schließen Sie die Hundekrankenversicherung direkt im jüngsten Alter ab, nachdem Sie den Hund bei sich aufgenommen haben. Dann gibt es keine Vorerkrankung und eine Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit ist vielleicht gar nicht nötig, weil auch der Welpe wenigstens 30 Tage lang gesund bleibt. Junge, aber erwachsene Hunde können Sie ebenso gut versichern, sie werden statistisch weniger oft krank, weshalb dann keine große Rolle spielt, ob es eine Wartezeit gibt oder nicht.

In welcher Form gibt es die Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit tatsächlich?

An dieser Stelle noch einmal zur Erinnerung: Wird eine Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit beworben, dann bezieht sich das nie auf die gesamte Vollkrankenversicherung mit allen Tarifbausteinen. Tatsächlich gibt es also keine universell gültige Krankenversicherung ohne Wartezeit.

Es gibt aber Alternativen beziehungsweise besondere Situationen, die zumindest praktisch gedacht der Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit relativ nahekommen. Das sind:

1. Bei Unfallversicherungen

Unfälle passieren plötzlich, der Behandlungsfall resultiert aus dem Unfall. Folglich kann es da gar keinen Vorlauf geben, weshalb es auch keine Wartezeit gibt.

2. Bei reinen Unfall-OP-Versicherungen

Diese schützen vor Operationen aus Unfällen. Hier gilt dasselbe Prinzip, Unfälle und deren Behandlungen kündigen sich nicht an, daher sind die Policen normalerweise direkt gültig.

3. Bei Tarifwechseln innerhalb des Versicherers

Sofern Sie beim Versicherer bleiben, aber den Tarif wechseln oder beispielsweise von einer Vollkrankenversicherung in eine OP-Versicherung gehen, könnte die Wartezeit ebenfalls entfallen.

4. Bei Wechsel der Hundekrankenversicherung mit Anrechnung der Vorversicherung

Sofern Sie jetzt schon eine Hundekrankenversicherung haben, aber in eine andere Versicherung wechseln möchten, könnte sich daraus zumindest indirekt eine Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit ergeben. Das deshalb, weil der neue Versicherer womöglich die Vorversicherung 1:1 anerkannt und daher die Wartezeiten entfallen.

Ob mit oder ohne Wartezeit: Eine Hundekrankenversicherung sollten Sie immer haben!

Eine Krankenversicherung für den Hund ohne Wartezeit, mit Wartezeit, ohne oder mit Vorerkrankungen: Wichtig ist, dass Sie sich absichern. Tierarztkosten sind zuletzt enorm gestiegen, höchstwahrscheinlich werden sie das auch in Zukunft. Deshalb ist eine Hundekrankenversicherung immer sinnvoll, selbst wenn es Wartezeiten oder Ausschlüsse aufgrund bestimmter Vorerkrankungen gibt.

Ihre neue Hundekrankenversicherung können Sie jetzt direkt hier kostenlos vergleichen! Sollten aufgrund von Vorerkrankungen sehr viele Ausschlüsse existieren, vergleichen Sie stattdessen noch Hunde-OP-Versicherungen. Diese schützen Sie zumindest vor den wirklich großen Kostenpositionen beim Tierarzt.

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